In den Mutterschaftsrichtlinien sind die empfohlenen Routine-untersuchungen in der Schwangerschaft zusammengefasst. Die Schwangerenvorsorge findet bis zur 32. SSW etwa alle vier Wochen und anschließend etwa alle zwei Wochen statt. In der Regel kommen Sie somit auf ca. 10 Vorsorgeuntersuchungen. Nachfolgend ein Überblick:
Bei der Erstuntersuchung erfolgt die Erhebung der Eigenanamnese, eine Blutuntersuchung (Blutgruppenbestimmung, Antikörper-Suchtest, Röteln Titer, Lues, HIV, Hb Wert) und eine Untersuchung auf Chlamydien. Der Antikörpersuchtest wird zwischen der 24.-27. SSW erneut kontrolliert. In der 32. SSW erfolgt eine Untersuchung auf Hepatitis B. Weitere Blutuntersuchungen ergeben sich ggf. im Verlauf der Schwangerschaft.
Zu jeder Vorsorge gehört das Hören der kindlichen Herztöne, die Messung des Blutdrucks, Bestimmung des Gewichts und eine Urinuntersuchung (auf Eiweiß, Zucker, Bakterien, Blut). Besonders wichtig ist die Bestimmung des Fundusstands. Dieser ist ein wichtiger Maßstab zur Beurteilung des kindlichen Wachstums. Durch Abtasten des Bauches kann die kindliche Lage bestimmt werden. Eine vaginale Untersuchung ist nicht bei jeder Vorsorge notwendig.
Im Rahmen der ärztlichen Mutterschaftsrichtlinien sind drei Ultraschalluntersuchungen vorgesehen (9.-12. SSW, 19.-22. SSW, 29.-32. SSW).
Ab der 24. SSW wird ein oraler Glukosetoleranztest (OGTT) empfohlen. Dieser dient dazu einen Diabetes in der Schwangerschaft zu erkennen (Gestationsdiabetes).
Routinemäßige CTG-Kontrollen sind nach den Mutterschaftsrichtlinien nicht vorgesehen. Bei Bedarf schreibe ich gern ein CTG bei ihnen zu Hause.